Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB FÜR DIE VERMIETUNG DER FERIENWOHNUNGEN LANDZAUBER
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche werden über die Buchungsanfrage oder schriftlich an info@ferienwohnung-landzauber.de bzw. telefonisch unter +49 (0) 1604747734 gestellt. Kann die gewünschte Ferienwohnung zum gewünschten Zeitraum bereitgestellt werden, erhält der Interessent eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung/Mietvertrag. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe §3) rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Kaution
Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist binnen 5 Werktagen bzw. des benannten Datums des Mietvertrages/Rechnung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise bzw. zum benannten Datum ebenfalls zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt des Mietvertrages/Rechnung bzw. benannter Zahlungsfrist zu überweisen. In Ausnahmefällen kann die Zahlung mit vorheriger Absprache bei Anreise in bar erfolgen.
Bei Langzeitanmietung (>14 Tage) wird eine Kaution i.H.v. 300€ für die Ferienwohnung fällig. Diese wird bereits im Mietvertrag/Rechnung erhoben. Verlässt der Mieter das jeweilige gemietete Objekt in schadenfreiem, regelkonformem Zustand, wird, sofern die Vermieter bei Abreise anwesend sind, die Kaution in bar vor Ort erstattet, anderenfalls umgehend auf das vom Mieter dafür angegebene Konto überwiesen.
Die Preisliste (siehe hier) ist Bestandteil dieser AGB.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen i.H.v. derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an den Vermieter zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Mieter. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Mieter. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. dem Vermieter-Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Der Vermieter akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen. Es werden keine EC- und Kreditkarten bzw. Schecks akzeptiert.
§ 4 An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die voraussichtliche Ankunftszeit ist dem Vermieter unbedingt spätestens einen Tage vor Anreise telefonisch mitzuteilen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Bei Bedarf ist die Nutzung eines Schlüsselsafes möglich. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache besenrein frei zu machen. Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen. Die Mülleimer müssen entleert, der Kühlschrank ausgeräumt und die Bettwäsche abgezogen sein.
§ 5 Ferienwohnungen/-Zimmer
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen
Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt: dem Inventar (auch kaputtes Geschirr), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar oder auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Es ist nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen bestimmt. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Technische Geräte sind entsprechend der ausliegenden Bedienungsanleitungen zu handhaben. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitbewohner. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnungen, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist ein evtl. entstandener Schaden der
Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienwohnungen nicht erlaubt.
Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht übergeben. Es fallen Stornokosten wie bei nichterfolgter Anreise an.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen
benutzt werden. Sollten die Wohnungen von mehr Personen als vereinbart
benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches
sich laut Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das
Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnungen an Dritte ist prinzipiell nicht
erlaubt. Der Mietvertrag darf an dritte Personen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung einverstanden.
Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung bedarf der Schriftform. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
• bis 60 Tage vor dem Anreisetag fallen keine Stornokosten an
• Zwischen 60 und 21 Tagen vor dem Anreisetag werden 50% des vereinbarten Mietpreises fällig und 50% erstattet.
• weniger als 21 Tage vor dem Anreisetag werden 90% des vereinbarten Mietpreises fällig und 10% erstattet.
• bei Nichtanreise werden 100% des vereinbarten Mietpreises fällig.
Sollte Dem Mieter eine Reiseantritt nicht möglich sein, bietet der Vermieter die Möglichkeit, bei Stornierung, einen Nachmieter zu stellen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr i.H.v. 30€ erhoben.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage seitens des Vermieters in Folge höherer Gewalt oder
anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit
des Vermieters) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände die die Erfüllung
unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Kosten des Mieters. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht
übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB)
§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des
Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich
insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht,
Zugangscodes zu ändern.
(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen. Er wird die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten, das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 12 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.
§ 13 Verjährung
Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB) Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.